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Dorfgemeinschaftshaus

Die Gemeinderäume stehen Vereinen/Verbänden und Organisationen aus der Gemeinde zur Verfügung. Darüber hinaus dienen die Räumlichkeiten und deren Einrichtungen der Durchführung von Tagungen, Versammlungen, Ausstellungen und sonstigen kulturellen, gesellschaftlichen und privaten Veranstaltungen.

Die Gemeinde Owschlag überlässt auf Antrag die Gemeinderäume den ortsansässigen Vereinen, Verbänden und Organisationen und den Trägern von gemeinnützigen und kulturellen Bestrebungen. Weiterhin werden die Räumlichkeiten an ortsansässige Privatpersonen vermietet. Grundsätzlich gilt, dass gemeindliche bzw. Veranstaltungen im öffentlichen Interesse den Vorrang haben.

Weitere Informationen, wie Benutzungssatzung, Gebührensatzung und Hausordnung können Sie hier nachlesen.

Über die e-Mail Adresse dgh[at]owschlag.de können Sie Ihre Buchungsanfrage stellen.