erlassen am: 10.12.2024 | i.d.F.v.: 17.04.2025 | gültig ab: 01.01.2025 | Bekanntmachung am: 13.01.2025 | genehmigt am: 16.04.2025

Aufgrund des § 77 der Gemeindeordnung sowie § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 10.12.2024 - und mit Genehmigung der Kommunalaufsichts-behörde - folgende Haushaltssatzung erlassen:


§ 1  

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

1. im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 10.562.400 €
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 11.860.300 €
einem Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag von ​-1.297.900 €
einer Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage nach § 26 Absatz 1 Satz 2 GemHVO zum Haushaltsausgleich
einem Jahresergebnis unter Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage
2. im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 10.534.900 €
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 11.196.500 €
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 3.348.800 €
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 5.143.900 €

festgesetzt.


§ 2  

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 655.000 €
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 54,55 Stellen

§ 3  

Die Hebesätze für die Realsteuern werden nach § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 326 %
a) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 504 %
2. Gewerbesteuer 370 %

§ 4  

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 10.000 EUR.

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 16.04.2025 erteilt.

Owschlag, 17.04.2025

gez. Lübbers

Bürgermeister


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