erlassen am: 16.12.2025 | i.d.F.v.: 22.12.2025 | gültig ab: 16.12.2025

Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung sowie § 25 Grundsteuergesetz und § 16 Gewerbesteuergesetz sowie § 1 Abs. 1 Satz 1 Numer 2 des Schleswig-Holsteinischen Grundsteuergesetzes wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 16.12.2025 - und mit Genehmigung der Kommunalaufsichts-behörde - folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:


§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

erhöht um vermindert um und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschl. der Nachträge
gegenüber bisher nunmehr festgesetzt auf
im Ergebnisplan
der Gesamtbetrag der Erträge 1.001.400_EUR EUR 10.562.400 EUR 11.563.800 EUR
Gesamtbetrag der Aufwendungen 230.700 EUR EUR 11.860.300 EUR 12.091.000 EUR
der Jahresüberschuss EUR EUR EUR EUR
der Jahresfehlbetrag EUR 770.700 EUR 1.297.900 EUR 527.200 EUR
einer Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage nach § 26 Abs. 1 Satz 2 GemHVO zum Haushaltsausgleich 527.200 EUR EUR EUR 527.200 EUR
einem Jahresergebnis unter Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage EUR EUR EUR EUR
**im Finanzplan** der Gesamtbetrag
der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 988.400 EUR EUR 10.534.900 EUR 11.523.300 EUR
der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 230.700 EUR EUR 11.196.500 EUR 11.427.200 EUR
der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit 443.800 EUR EUR 3.348.800 EUR 3.792.600 EUR
der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit EUR 812.700_EUR 5.143.900 EUR 4.331.200 EUR

§ 2

Es werden neu festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von bisher 655.000 EUR auf 545.000 EUR
2. - 4. unverändert

§ 3

- unverändert -


§ 4

- unverändert -

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 22.12.2025 erteilt.


Owschlag, 22.12.2025

Stephan Lübbers

Bürgermeister


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