Geflügelpestlage | Allgemeinverfügung zur Aufstallung von Geflügel ab einer Bestandsgröße von 50 Tieren

Der Kreis Rendsburg-Eckernförde ordnet aufgrund der aktuellen Geflügelpestlage eine Allgemeinverfügung zur Aufstallung von Geflügel ab einer Bestandsgröße von 50 Tieren an. 
Die Allgemeinverfügung tritt mit Wirkung zum 17.11.2025 in Kraft.