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Satzung der Gemeinde Owschlag über die Aufhebung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Owschlag

erlassen am: 11.12.2018 | i.d.F.v.: 13.12.2018 | gültig ab: 01.01.2019 | Bekanntmachung am: 13.12.2018


Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der zzt. geltenden Fassung und der §§ 1 und 3 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der zzt. geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Owschlag vom 11.12.2018folgende Aufhebungssatzung erlassen:

§ 1

Die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Owschlag vom 22.03.2016 wird aufgehoben.

§ 2

Diese Satzung tritt am 01.01.2019 in Kraft.

Owschlag, 13.12.2018

gez. Lübbers
Bürgermeister