18.01.2023
Amtliche Bekanntmachung | Änderung des ersten Fälligkeitstermins der Bescheide über die Grundbesitzabgaben 2023
Aufgrund einer EDV-Umstellung der Finanzsoftware wird sich der erste Fälligkeitstermin auf den 01.03.2023 verschieben.
Die Fälligkeiten sind im Steuer- und Abgabenbescheid ausgewiesen.
Folgende Steuern und Abgaben sind von der Verschiebung betroffen:
- Grundsteuer A und B
- Hundesteuer
Wir bitte um Beachtung und um Ihr Verständnis.