Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Haushaltssatzung der Gemeinde Owschlag für das Haushaltsjahr 2023

erlassen am: 13.12.2022 | i.d.F.v.: 11.01.2023 | gültig ab: 01.01.2023 | Bekanntmachung am: 24.04.2023 | genehmigt am: 10.01.2023


Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 13.12.2022 - und mit Teilgenehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

1. im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 8.499.200 EUR
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 10.360.100 EUR
einem Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag von -1.860.900 EUR
2. im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 8.247.900 EUR
einem Gesamtbetragder Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 9.458.100 EUR
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 2.060.600 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 3.033.300 EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 2.135.000 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 741.000 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 49,62 Stellen.

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 370 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 390 %
2. Gewerbesteuer 370 %

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach §95 d Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 10.000 EUR.

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 10.01.2023 erteilt.

Anlagen