Haushaltssatzung der Gemeinde Owschlag für das Haushaltsjahr 2023
erlassen am: 13.12.2022 | i.d.F.v.: 11.01.2023 | gültig ab: 01.01.2023 | Bekanntmachung am: 24.04.2023 | genehmigt am: 10.01.2023
Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 13.12.2022 - und mit Teilgenehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird
1. | im Ergebnisplan mit | |
einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 8.499.200 EUR | |
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 10.360.100 EUR | |
einem Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag von | -1.860.900 EUR | |
2. | im Finanzplan mit | |
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 8.247.900 EUR | |
einem Gesamtbetragder Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 9.458.100 EUR | |
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 2.060.600 EUR | |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 3.033.300 EUR |
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf | 2.135.000 EUR |
2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 741.000 EUR |
3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 0 EUR |
4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 49,62 Stellen. |
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. | Grundsteuer | |
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 370 % | |
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 390 % | |
2. | Gewerbesteuer | 370 % |
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach §95 d Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 10.000 EUR.
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 10.01.2023 erteilt.