ACHTUNG ! Ab 01.01.2011 gilt eine neue Friedhofsgebührensatzung !

Sie steht folgend zum Download bereit ...

Friedhofsgebührensatzung NEU


Friedhof

Gebührentarif

I. Gebühren für die Verleihung von Nutzungsrechten an Grabstätten (Grabnutzungsgebühren)

1. Rasengrabstätten
  für 25 Jahre je Grabbreite  (Verlängerungsgebühr jährl. 23,00 €) 580,00 €

2. Wahlgrabstätten
für 25 Jahre je Grabbreite (Verlängerungsgebühr jährl. 16,00 €) 400,00 €

3. Urnengrabstätte
a.  für 20 Jahre und 2 Urnen je Grabbreite (Verlängerungsgebühr jährl. 8,00 €) 160,00 €
b.  Urnenrasengrab für 20 Jahre und 2 Urnen je Grabbreite (Verlängerungsgebühr jährl. 16,00 €) 320,00 €

4. Kindergrabstätte
für Särge bis 1,20m (Kindergrabstätte) für 25 Jahre 100,00 €
(Verlängerungsgebühr jährl. 4,00 Euro)

II. Gebühr für die Beisetzung einer Urne in einem belegten Grab vor 
100,00 €
Ablauf der Ruhezeit

III. Gebühr für das Ausheben und Schließen eines Grabes

1. Grab für Särge bis 1,20m (Kindergrabstätte) 100,00 €
2. Grab für Särge über 1,20m 270,00 €
3. Urnengrab 80,00 €

IV. Gebühren für eine Umbettung

1. der 10-fache Betrag der Gebühr nach III 1 - 2
2. der 2-fache Betrag der Gebühr nach III 3

V. Gebühren für die Genehmigung zur Aufstellung eines Grabmals

1. liegender Stein 25,00 €
2. stehender Stein
(einschließlich jährlicher Prüfung der Standfestigkeit)
40,00 €

VI. Gebühren für Urkunden

  Ausstellung einer Urkunde bei Grabkauf
und Überlassung der Friedhofsordnung
20,00 €
  Umschreibung einer Graburkunde 15,00 €

VII. Gebühr für Leichenhalle

1. Benutzung 80,00 €
2. Benutzung anlässlich einer Trauerfeier 130,00 €

VIII. Allgemeine Friedhofsgebühr  80,00 €
  (Abfallbeseitigung, Wassergebühren, Verwaltungsaufwand ...)

 

Diese Gebührenordnung ist ab 15. Juli 2007 in Kraft getreten.