Hausordnung für das „Dorfgemeinschaftshaus Owschlag“
erlassen am: 07.03.2019 | i.d.F.v.: 07.03.2019 | gültig ab: 07.03.2019 | Bekanntmachung am: 07.03.2019
Herzlich Willkommen in unserem „Dorfgemeinschaftshaus Owschlag“. Alle Nutzer und Besucher dieses Hauses sind verpflichtet, sich an diese Hausordnung zu halten, damit die Würde des Hauses und ein guter Zustand der Räumlichkeiten und Einrichtungen gewahrt bleibt.
1. Aufsicht und Belegung
Das „Dorfgemeinschaftshaus Owschlag“und dessen Einrichtungen sind der Aufsicht und Obhut der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters oder deren / dessen Beauftragten anvertraut. Er übt das Hausrecht aus und überwacht die Einhaltung der Hausordnung.
Die Belegung und Zuteilung der Räume ergibt sich aus der Raumaufteilung. Die Raumaufteilung und Belegung wird von der beauftragten Person geführt. Bei Sonderveranstaltungen kann festen Gruppen vorübergehend ein anderer Raum zugewiesen werden.
2. Aufgaben der Veranstaltungsleiter und der aufsichtsführenden Personen
Die Veranstaltungsleiter bzw. die aufsichtführenden Personen sind unmittelbar für die Einhaltung der Hausordnung und den ordnungsgemäßen Verlauf zuständig. Vorbereitungs- und Aufräumarbeiten unmittelbar vor und nach jeder Veranstaltung liegen in deren Aufgabenbereich.
3. Ordnung in den Räumen
Es werdennur die Räume genutzt, die zugewiesen wurden. Übermäßig laute Musikist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen wie Musikveranstaltungen bedürfen der vorherigen Genehmigung durch die Bürgermeisterin / den Bürgermeister. Nach der Veranstaltung ist der Normalzustand wieder herzustellen. Die Räume werden unmittelbar nach der Nutzung aufgeräumt und besenrein hinterlassen. Es wird auch das weggeräumt, was eine Gruppe zuvor liegen ließ. Ein entsprechender Hinweis ist der beauftragten Person (ggf. per Email andgh@owschlag.de) mitzuteilen. Die Türen und die Fenster sind zu schließen. Die Aufräumarbeiten sind in Zimmerlautstärke durchzuführen.Wurden die Räume nicht ordentlich verlassen, wird ein entsprechender Zuschlag fürdie Nacharbeit erhoben.
4. Dauer der Veranstaltung
Veranstaltungen enden um 24.00 Uhr. Über Ausnahmen entscheidetdie Bürgermeisterin /der Bürgermeister oder die von ihr / ihm beauftragte Person.
5. Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen
Der Veranstalter bzw. die aufsichtführenden Personen sind für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich. Dazu gehören insbesondere die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes, des Veranstaltungs-und Versammlungsgesetzes und der GEMA-Rechte. Lärmbelästigungen und Ruhestörungen sind unbedingt zu vermeiden.
6. Sorgfaltspflichten
Bitte tragen Sie durch Ihr Verhalten dazu bei, dass das Haus und dessen Mobiliar geschont und pfleglich behandelt werden. Unterlassen Sie fahrlässige Handlungen, die zu Schadensfällenführen können. Beim sparsamen Gebrauch von Licht, Heizung und Wasser können erhebliche Kosten eingespart werden. Kerzen (Tee-Lichter) dürfen nur nach den Regeln des Brandschutzes verwendet werden. Die technischen Einrichtungen in der Küche und die Medienanlagen dürfen nur nach Einweisung bedient werden.
7. Verhaltensregeln bei entstandenen Schäden
Ist Ihnen ein Malheur passiert oder haben Sie einen Schaden festgestellt, melden Sie diesen umgehend an die beauftragte Person (ggf. per Email an dgh@owschlag.de) undbei Übergabe des Schlüssels. Entsteht ein Schaden, weil Anweisungen oder die Richtlinien der Hausordnung nicht beachtet wurden oder wenn mutwillig und fahrlässiggehandelt wurde, sind die Kosten fürdie Reparatur oder Neubeschaffung der Gemeinde Owschlag zu ersetzen.
8. Rücksichtnahme
Wenn mehrere Gruppen das Haus gleichzeitig nutzen, wird gegenseitige Rücksichtnahme vorausgesetzt. Beim Verlassen des Hauses ist unnötiger Lärm zu vermeiden. Grundsätzlich ist beim Aufenthalt im Außenbereich Rücksicht auf die Anwohnerzu nehmen.
11. Rauchen/Alkohol
Das Rauchen ist in den ausgewiesenen Bereichen gestattet und generell nur außerhalb der Schulzeiten zugelassen.
Alkoholgenuss ist nach vorheriger Zustimmung des Bürgermeisters oder dessen Beauftragten in den Räumlichkeiten gestattet.